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Der Energieausweis für bestehende Gebäude

Sie vermieten oder verkaufen Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?

Nutzen Sie den Energieausweis als Marketinginstrument!

Der bedarfsorientiert erstellte Energieausweis bietet Ihnen:

  • ein Gütesiegel für die Energieeffizienz Ihres Gebäudes
  • eine Übersicht zur Qualität der Gebäudehülle und Anlagentechnik

Der Energieausweis bietet Anhaltspunkte für die Höhe der zu erwartenden Energiekosten eines Gebäudes.

Sie als Immobilienverkäufer und -vermieter nutzen den Energieausweis als zusätzliches Marketinginstrument, denn Kauf- und Mietinteressenten bevorzugen tendenziell Gebäude mit niedrigen Energiekosten.

Ihre potentiellen Käufer oder Mieter können aus dem Energieausweis ablesen, ob mit vergleichsweise hohen oder niedrigen Energiekosten gerechnet werden muß.

Quelle: Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena)  

Unser Angebot:

Als Teilnehmer des Feldversuchs der dena (Deutsche Energieagentur) zur Einführung des Energieausweises im Jahr 2004 haben wir bereits seit der Erprobungsphase Erfahrung in der Ausstellung von Energieausweisen.

Der bedarfsorientierte Energieausweis

Beim bedarfsorientierten Ausweis wird der Energiekennwert aus den bauphysikalischen und technischen Gebäudeeigenschaften berechnet. Das Verhalten der Bewohner (Nutzer) des Gebäudes geht als standardisierte Größe ein. Nur der bedarfsorientierte Energieausweis bietet die Möglichkeit der echten Vergleichbarkeit von Gebäuden.

Der verbrauchsorientierte Energieausweis

Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf der Grundlage des gemessenen Energieverbrauchs erstellt. Das Ergebnis wird vom Nutzerverhalten der Bewohner beeinflusst. Der Vorteil besteht in den niedrigen Kosten der Ausweiserstellung.

Weitere Informationen

Seit wann muss ein Energieausweis bereit gehalten werden?

Gebäudetyp: Energieausweis vorlegen ab:
Wohngebäude, Fertigstellung bis 1965 01.07.2008
übrige Wohngebäude 01.01.2009
Nichtwohngebäude 01.07.2009

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis?

Gebäudetyp: Bedarfs / Verbrauchsausweis
1. Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde nur Bedarfsausweis erlaubt
2. Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten für die der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde, jedoch mit nachträglicher Modernisierung auf das Niveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 und alle anderen Bestandsgebäude (Wohn- bzw. Nichtwohngebäude) die nicht unter 1. fallen. Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis

Bis zum 30.09.2008 bestand die Möglichkeit, für alle Gebäude frei zwischen bedarfs- und verbrauchsbasiertem Energieausweis zu wählen.

Quelle: dena/BMVBS

Alle Angaben ohne Gewähr. Umfassende offizielle Informationen zum Thema Energieausweise erhalten Sie von der deutschen Energieagentur unter http://www.zukunft-haus.info/start.html.